Die Bundesnetzagentur will die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher an praxisferne Bedingungen knüpfen. Doch noch lässt sich eine Aushöhlung des Vertrauensschutzes verhindern.
Vor drei Jahren, am 10. November 2023, hat der Bundestag beschlossen: Batteriespeicher, die bis zum Stichtag 4. August 2029 ans Netz gehen, bleiben von Netzentgelten befreit. Zahlreiche Projektierer und Investoren sind seitdem im Vertrauen auf geltendes Recht hohe wirtschaftliche Risiken eingegangen.
Doch nun will die Bundesnetzagentur den Vertrauensschutz an strenge Bedingungen knüpfen: Laut Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) sollen Betreiber im ersten Quartal des nächsten Jahres nachweisen, dass sie bereits vor dem 1. Januar 2027 eine „finale Investitionsentscheidung“ (Final Investment Decision, FID) getroffen haben.
Dieser Ansatz führt zu erheblichen praktischen Problemen. Denn der Terminus „FID“ wird nicht einheitlich verwendet und ist somit kein objektives, sondern ein einzelfall- und akteursabhängiges Kriterium. Zudem gehen Entwickler und Investoren lange vor der formalen FID erhebliche wirtschaftliche Risiken und Investitionen ein (typischerweise in zweistelliger Millionenhöhe).
Objektive Kriterien statt praxisferne Bedingungen
Damit droht eine Aushöhlung des Vertrauensschutzes, was in der Branche für erhebliche Unsicherheit sorgt, private Energiewende-Investitionen in zweistelliger Milliardenhöhe gefährdet und die Verlässlichkeit des Investitionsstandorts infrage gestellt. In unserer Einordnung „Die Final Investment Decision (FID) im AgNes-Verfahren“ erfahren Sie
- warum bei Großbatterie-Projekten schon früh hohe wirtschaftliche Risiken entstehen
- an welcher Stelle im Prozess Kapital unwiederbringlich gebunden ist und
- welche vier Kriterien wir der Bundesnetzagentur als Alternative zur FID vorgeschlagen haben, weil sie die Projektreife objektiv und praxistauglich untermauern
Download: Die Final Investment Decision (FID) im AgNes-Verfahren
